Diesem Verständnis entspricht auch die im Landesmantelvertrag in Artikel 14 vorgenommene Unterscheidung zwischen Berufsrichtern und sachverständigen Schiedsrichtern. Daraus kann ebenfalls geschlossen werden, dass mit dem Berufsrichter - entsprechend der Terminologie in der Handelsgerichtsbarkeit - ein hauptamtlicher Richter und mit den sachverständigen Schiedsrichtern nebenamtliche Fachrichter ernannt -8-