Obergerichts über die personelle Organisation der Bezirksgerichte vom 18. Februar 2010, Nr. 173.12, sowie die Geschäftsordnung des Bezirksgerichts Münchwilen, beides im Internet abrufbar). Im Rahmen der Revision der Gerichtsordnung hielt der Regierungsrat des Kantons Schwyz in seinem Beschluss Nr. 578/2007 sodann zum Thema der teilamtlichen Richter fest, ein solcher stelle einen Berufsrichter und keinen nebenamtlichen Richter dar (www.sz.ch/documents/rrb_578_2007.pdf). Der Regierungsrat des Kantons Schwyz differenziert somit ebenfalls zwischen Berufs- und nebenamtlichen Richtern.