4.2. Gemäss Duden wird als Berufsrichter bezeichnet, wer hauptberuflich, nicht ehrenamtlich, als Richter tätig ist (abrufbar unter www.duden.de). Im deutschen Wirtschaftslexikon wird als Berufsrichter ein hauptamtlicher, i.d.R. auf Lebenszeit ernannter Richter bezeichnet. Dies im Gegensatz zu den teilweise in gerichtlichen Verfahren zugezogenen ehrenamtlichen Richtern (abrufbar unter www.wirtschaftslexikon.gabler.de).