___ als Obmann des Schweizerischen Schiedsgerichts für das Bauhauptgewerbe für die Dauer des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe 2012-2015 vom 28. März 2012 zu ernennen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen samt Mehrwertsteuerzusatz zulasten der Gesuchsgegner."