1. Dispositiv Ziffer 2 Satz 2 des Beschlusses der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich vom 12. August 2015, PG150001-O/U, wird aufgehoben und wie folgt ersetzt: "Die weiteren Kosten betragen Fr. 10'800.- (Übersetzungen)." 2. Schriftliche Mitteilung an: - den Vertreter der Gesuchstellerin, zweifach (gegen Empfangsschein), - die Zentrale Inkassostelle der Gerichte. -4-