Mit Verfügung vom 20. Februar 2015 wurde der Gesuchsgegnerin über ihre Rechtsvertreter das rechtliche Gehör gewährt (act. 4). Am 16. April 2015 erliess der Obergerichtspräsident eine weitere Verfügung, welche er unter anderem direkt an die Gesuchsgegnerin, d.h. die Regierung B._____, zustellen liess, nachdem er vom Bundesamt für Justiz am 9. April 2015 über allfällige Schwierigkeiten bei der rechtshilfeweisen Zustellung an Privatpersonen in B._____ informiert worden war (act. 17 und 19).