4. Am 16. April 2015 erliess der Obergerichtspräsident eine weitere Verfügung, welche er direkt an die Gesuchsgegnerin, d.h. die Regierung B._____, zustellen liess, nachdem er vom Bundesamt für Justiz am 9. April 2015 über allfällige Schwierigkeiten bei der rechtshilfeweisen Zustellung an Privatpersonen in B._____ informiert worden war (act. 17 und 19). Auch diese Zustellung ist noch im Gang. -3-