vom 14. Dezember 2009 einen Betrag von Euro 5'040'000.- zuzüglich Zins von 5 % seit 1. Februar 2011 zu bezahlen. Zudem wurde die Gesuchsgegnerin zu einer Leistung an die Gesuchstellerin von Euro 8'996'400.- zuzüglich Zins von 5 % seit 3. September 2012 verpflichtet (act. 3/1 Rz 407).