An dieser Bestellung werde festgehalten. Der Schiedsrichtervertrag werde zwischen dem Schiedsrichter und den involvierten Parteien abgeschlossen, weshalb sich der Gesuchsteller direkt an Rechtsanwalt Dr. Z2._____ hätte wenden können. In der Zwischenzeit habe sich Rechtsanwalt Dr. Z2._____ bereit erklärt, das Mandat anzunehmen. Auf die Bedenken des Gesuchstellers über die Unbefangenheit bzw. Unparteilichkeit von Rechtsanwalt Dr. Z2._____ sei nicht näher einzugehen, da er diesbezüglich keinen Ablehnungsantrag stelle.