"1. Das Begehren des Gesuchstellers um Ernennung eines Schiedsgerichtsmitglieds sei abzuweisen. 2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, 2.1. dass der Gesuchsgegner keine Einwendungen gegen die Pflicht zur Bildung eines Schiedsgerichts erhebt, 2.2. dass der Gesuchsgegner mit dem Gesuchsteller davon ausgeht, dass das Schiedsgericht mangels anderweitiger Vereinbarung mit drei Schiedsrichtern zu besetzen ist; 2.3. dass der Gesuchsgegner mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 Herrn Dr. Z2._____, … [Adresse], als Parteischiedsrichter bezeichnet hat. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Gesuchstellers.