Parteischiedsrichter, und ergänzt, Rechtsanwalt Dr. Z2._____ habe aufgrund seiner Ferienabwesenheit noch nicht über die Annahme seiner Ernennung befragt werden können. Anfragen seitens des Gesuchstellers, bis wann mit der Annahmeerklärung gerechnet werden könne, seien vom Gesuchsgegner unbeantwortet geblieben. Es sei daher unklar, ob Rechtsanwalt Dr. Z2._____ seine Ernennung annehme oder nicht. Als Folge davon könne das vereinbarte Schiedsgericht nicht eingesetzt werden und könne der Gesuchsteller die beabsichtigte Auflösungsklage nicht anhängig machen.