Erwägungen: I. 1. Am 23. September 2009 schlossen A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) und B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner) je einen Gesellschaftsvertrag in Sachen C._____, … [PLZ] … [Ort], bzw. in Sachen D._____, … [PLZ] … [Ort], ab (act. 4/1-2). In beiden Verträgen hielten sie in Ziffer 5.5.1. unter dem Titel "Schiedsgericht" fest: "5.5.1 Alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden in erster Linie durch Verständigung gelöst. Sollte dies nicht möglich sein, so werden diese Streitigkeiten von einem unabhängigen Schiedsgericht entschieden."