unter Hinweis auf die Verfügung vom 17. November 2014, in welcher darauf hingewiesen wurde, dass bei einer summarischen Prüfung die Vereinbarung eines Schiedsgerichts und damit die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungskommission als fraglich erscheine, und dem Gesuchsteller Frist zur Stellungnahme angesetzt wurde (act. 5), da der Gesuchsteller mit Eingabe vom 27. November 2014 das Gesuch zurückgezogen hat (act. 6),