2. Mit Verfügung vom 3. September 2014 wurde der Gesuchstellerin Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss zu leisten. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ aufgefordert, dem Gericht mitzuteilen, ob er die Gesuchsgegnerin im vorliegenden Verfahren vertrete. Zudem wurde der Gesuchsgegnerin Frist zur Stellungnahme angesetzt (act. 4).