1. In Anwendung von Art. 193 Abs. 2 IPRG wird bescheinigt, dass der "Final Award" der Swiss Chambers' Arbitration Institution vom 24. April 2013 in Sachen A._____ S.A. gegen die B._____ (Case No. 600293-2012) betreffend "Claim" vollstreckbar ist. 2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.- wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Schriftliche Mitteilung an: