Zudem wurden dem Gesuch die erforderlichen Unterlagen beigelegt (act. 4/2-4). Weitere Ausführungen oder Belege waren für die Stellung des vorliegenden Gesuches nicht erforderlich. -4- 3. Gemäss den von der Gesuchstellerin eingereichten Rückscheinen wurde der "Final Award" vom 20. Juni 2013 den Vertretern der Parteien am 21. Juni 2013 zugestellt (act. 4/3-4). 4. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass bis am 13. November 2013 kein Rechtsmittelverfahren gegen den Schiedsspruch vom 20. Juni 2013 in Sachen A._____ S.A. / B._____ (a.k.a. B'._____) eröffnet worden ist (act. 6).