2. Mit Eingabe vom 12. November 2013 liess die Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung gemäss Art. 193 Abs. 2 IPRG für den "Final Award" vom 20. Juni 2013 ersuchen (act. 1). Der ihr mit Verfügung vom 28. November 2013 auferlegte Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- (act. 7) wurde innert Frist geleistet (act. 9). 3. Ebenfalls mit Verfügung vom 28. November 2013 wurde der Gesuchsgegnerin die Möglichkeit eingeräumt, sich innert einer Frist von zwanzig Tagen zum Gesuch der Gesuchstellerin zu äussern (act. 7). Die Gesuchsgegnerin liess innert erstreckter Frist folgende Anträge stellen (act. 15 S. 2):