4. Da das Schiedsgericht seinen Sitz in Zürich hatte (vgl. act. 2/2 S. 8 Rz. 8 und 10), ist die Zuständigkeit des Obergerichts des Kantons Zürich gegeben (Art. 193 Abs. 2 IPRG i.V.m. § 46 GOG analog; vgl. auch § 239 Abs. 2 ZPO/ZH). 5. Gemäss den von der Gesuchstellerin eingereichten Rückscheinen wurde der "Final Award" vom 4. Juli 2013 den Vertretern der Parteien am 8. Juli 2013 zugestellt (act. 5). -3-