1. In dem am 7. Mai 2012 bei der "Zurich Chamber of Commerce" eingeleiteten Schiedsverfahren erging am 4. Juli 2013 der "Final Award" des Einzelschiedsrichters C._____ (act. 2/2; Case No. 600300-2012). Die B._____. S.p.A. (B._____. SRL; nachfolgend: Gesuchsgegnerin) wurde darin verpflichtet, der A._____ SRL (formerly A1._____ SRL; nachfolgend: Gesuchstellerin) EUR 332'685.50 zzgl. Zins zu bezahlen. Die Kosten des Schiedsverfahrens von Fr. 59'786.43 wurden der Gesuchsgegnerin auferlegt und im Umfang von Fr. 45'000.- mit den von den Parteien geleisteten Vorschüssen verrechnet.