1. In dem am 6. Juli 2011 bei der "International Chamber of Commerce" eingeleiteten Schiedsverfahren erging am 15. Januar 2013 der "Final Award" des Einzelschiedsrichters Dr. C._____ (act. 3/2; Case No. …). Die B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) wurde darin verpflichtet, der A._____ AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) EUR 543'200.- zzgl. Zins zu bezahlen. Im Weiteren wurde die Gesuchsgegnerin verpflichtet, der Gesuchstellerin den von dieser geleisteten Kostenvorschuss von USD 30'000.- zzgl. Zins zu ersetzen und der Gesuchstellerin eine Entschädigung von Fr. 134'402.20 und EUR 26'966.53, beide Beträge zzgl. Zins, zu bezahlen.