6. Der Einzelschiedsrichter hat bestätigt, dass er bis am 19. Juli 2013 vom Bundesgericht keine Meldung erhalten habe, dass ein Rechtsmittel gegen den "Final Award" 5. Juni 2013 (Case No. …) eingegangen sei (act. 3/4). Auch dies wurde von der Gesuchsgegnerin nicht in Abrede gestellt. 7. Gemäss ständiger Praxis der Verwaltungskommission sind die Kosten des vorliegenden Verfahrens der Gesuchstellerin aufzuerlegen (vgl. Beschluss PG110010-O vom 19. Juli 2012, Erw. III.2.2.). Es wird beschlossen: