4. Da das Schiedsgericht seinen Sitz in Zürich hatte (vgl. act. 3/2 S. 18), ist die Zuständigkeit des Obergerichtes des Kantons Zürich gegeben (Art. 193 Abs. 2 IPRG i.V.m. § 46 GOG analog; vgl. auch § 239 Abs. 2 ZPO/ZH). 5. Gemäss den unwidersprochen gebliebenen Ausführungen der Gesuchstellerin wurde der "Final Award" vom 5. Juni 2013 dem Vertreter der Gesuchstellerin -3- und dem Vertreter der Gesuchsgegnerin am 6. Juni 2013 zugestellt (act. 1 S. 3 Ziff. 8 und act. 3/3).