1. In dem mit Eingabe vom 11. August 2011 bei der Zürcher Handelskammer eingeleiteten Schiedsverfahren erging am 20. Juli 2012 der "Final Award" des Einzelschiedsgerichts der "Zurich Chamber of Commerce" (act. 4/1). Darin wurde die Beklagte, die B._____ S.p.A. (nachfolgend: Gesuchsgegnerin), verpflichtet, der A._____ GmbH, der Klägerin und hiesigen Gesuchstellerin (nachfolgend: Gesuchstellerin), einen Betrag von Euro 435'150.- nebst Zins von 5 % seit dem 11. Juli 2011 zu bezahlen. Im Weiteren wurde die Gesuchsgegnerin verpflichtet, der Gesuchstellerin die Kosten des Schiedsverfahrens von Fr. 50'000.- sowie die Anwaltskosten von Fr. 133'478.94 zurückzuerstatten (act. 2/4/1 S. 32).