180 IPRG). Dementsprechend ist gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel gegeben. Es wird beschlossen: 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Ablehnung von Rechtsanwalt Dr. C._____ wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf Fr. 12'000.- festgesetzt und der Gesuchstellerin auferlegt. Die Kosten werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet. - 18 - 3. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, dem Gesuchsgegner eine Parteientschädigung von Fr. 7'560.- zu entrichten. 4. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an: