3.5. Ist nun - wie vorliegend - die Formulierung einer Schiedsklausel unklar und besteht zwischen den Parteien Streit darüber, welche Anforderungen vereinbart wurden bzw. wie die Schiedsklausel bezüglich der Anforderungen an den Obmann auszulegen ist, ist es für die Parteischiedsrichter sehr schwierig bzw. sogar unmöglich, einen den Anforderungen entsprechenden Obmann zu ernennen. Insofern bestand vorliegend - entgegen der Ansicht der Gesuchstellerin - eben doch eine Patt-Situation.