Gemäss den Ausführungen des Gesuchsgegners und von Rechtsanwalt Dr. C._____ handelte es sich dabei um die erste einlässliche Stellungnahme des Gesuchsgegners zu den von den Schiedsrichtern vorgelegten Listen mit möglichen Obmann-Kandidaten (Gesuchsgegner: act. 14 S. 9 Rz. 22; Rechtsanwalt Dr. C._____: act. 13 S. 3). In den Akten findet sich denn auch keine frühere Stellung- - 14 -