teischiedsrichter bis am 28. März 2013 einen Obmann zu ernennen hatten. In der Folge nahm die Gesuchstellerin Anfang März 2013 Stellung und äusserte sich betreffend sechs der neun vorgeschlagenen Kandidaten ablehnend, worauf die Parteischiedsrichter die Liste umgehend um diese sechs Kandidaten kürzten und dies den Parteien mitteilten. Daraufhin nahm der Gesuchsgegner am 15. März 2013 Stellung und lehnte seinerseits die verbliebenen drei möglichen Kandidaten ab. Gemäss den Ausführungen des Gesuchsgegners und von Rechtsanwalt Dr. C.__