Rz. 19). Am 11. März 2013 habe Rechtsanwalt Dr. C._____ den Rechtsvertretern des Gesuchsgegners ausrichten lassen, die Liste bestehe noch aus drei Kandidaten. Auch zu diesem Zeitpunkt hätten die Vertreter des Gesuchsgegners noch keine abschliessende Stellungnahme zu den auf der ursprünglichen Liste enthaltenen Kandidaten abgegeben (act. 14 S. 8 Rz. 20). Mit Eingabe vom 15. März 2013 habe der Gesuchsgegner erstmals einlässlich Stellung zu den von den Schiedsrichtern vorgelegten Listen genommen (act. 14 S. 9 Rz. 22).