den beiden Schiedsrichtern ohne Weiteres akzeptiert worden sei (act. 14 S. 7 Rz. 17 f.). Rechtsanwalt Dr. C._____ habe die Rechtsvertreter des Gesuchsgegners am 9. März 2013 telefonisch darüber informiert, dass sechs Kandidaten von der Gesuchstellerin nicht akzeptiert würden und dass die Gesuchstellerin nur einen Obmann akzeptieren werde, welcher die Befähigung zum deutschen Richteramt habe. Die Vertreter des Gesuchsgegners hätten sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu den neun vorgeschlagenen Kandidaten geäussert (act. 14 S. 7 f. -9-