Indem Rechtsanwalt Dr. C._____ dem Gesuchsgegner ein Veto-Recht eingeräumt habe, obwohl die Ernennung des Obmannes gemäss klarem Wortlaut der Schiedsklausel Aufgabe der parteiernannten Schiedsrichte sei, habe er objektiv den Anschein der Befangenheit erweckt (act. 1 S. 17).