2.2. Am 8. Februar 2013 fand ein Telefonat zwischen den Parteivertretern statt. Was genau anlässlich dieses Telefonates besprochen wurde, ist umstritten (Gesuchstellerin: act. 21 S. 4 f. Rz. 8 ff.; Gesuchsgegner: act. 14 S. 5 f. Rz. 11 ff.). Mit Schreiben vom 14. bzw. 15. Februar 2013 erstreckten die Parteien die Frist zur Bestellung des Obmannes um vier Wochen (act. 17/2-3). In der Folge einigten sich die beiden Parteischiedsrichter auf eine Auswahl von neun Obmann- Kandidaten. Anfang März 2013 erhielten beide Parteien Gelegenheit, sich zu diesen Kandidaten zu äussern. Daraufhin lehnte die Gesuchstellerin sechs der vorgeschlagenen Kandidaten ab (Gesuchstellerin: act. 4/7 S. 2 Rz.