2. Soweit ersichtlich, ist der nachfolgende Sachverhalt unbestritten und zudem durch entsprechende Dokumente belegt: -5- 2.1. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 leitete der Gesuchsgegner ein Schiedsverfahren ein und nominierte Rechtsanwalt Dr. C._____ als Schiedsrichter (act. 4/3). Am 18. Januar 2013 erstattete die Gesuchstellerin innert einvernehmlich erstreckter Frist ihre Antwort auf die Einleitungsanzeige vom 18. Dezember 2012 und ernannte Rechtsanwalt lic. iur. G._____ zum Schiedsrichter (act. 4/4).