_ ein, worin er ausführte, sich nicht befangen zu fühlen (act. 13). Auch der Gesuchsgegner liess innert Frist eine Stellungnahme einreichen und folgende Anträge stellen (act. 14 S. 2): "1. Das Gesuch sei vollumfänglich abzuweisen. 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin. -3- 3. Auf entsprechende Fristansetzung hin (act. 18) reichte innert erstreckter Frist die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 16. September 2013 eine Stellungnahme zu den Akten, in welcher sie an ihren Anträgen festhalten liess (act. 21). II. Prozessuales