1. In Gutheissung des Gesuches der Gesuchstellerin wird Dr. D._____ als Einzelschiedsrichter für das zwischen den Parteien hängige Schiedsverfahren betreffend Verletzung des Kaufvertrags Nr. … vom 6. März 2008 ernannt. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 6'000.- festgesetzt und mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Im Mehrbetrag wird der Kostenvorschuss der Gesuchstellerin zurückerstattet. 3. Die Kosten des Verfahrens werden einstweilen von der Gesuchstellerin bezogen; über deren definitive Tragung wird das Schiedsgericht zu entscheiden haben.