Gesuchstellerin." 4. Mit Verfügung vom 28. Juni 2013 wurde die Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 12. Juni 2013 der Gesuchstellerin zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 15). Diese reichte am 4. Juli 2013 eine weitere Eingabe ins Recht (act. 16), welche der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 5. Juli 2013 (act. 17) zur Kenntnis gebracht wurde. II.