hoc Schiedsgerichtsverfahren mit Sitz in Zürich ein neuer Einzelschiedsrichter zu ernennen, der mit den Bestimmungen des Embargos, welches die Schweiz und die Europäische Union gegenüber dem Iran erlassen haben oder mit vergleichbaren Embargomassnahmen vertraut ist und der über einschlägige Erfahrungen mit den Implikationen der Embargovorschriften auf Schiedsgerichtsverfahren hat, an welchen auf Kläger- bzw. Beklagtenseite eine direkt oder indirekt vom iranischen Staat (oder von einem anderen Staat, der internationalen Embargomassnahmen unterliegt) beherrschte Partei beteiligt ist; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der