Eingang (act. 10) wurde die Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 21. Mai 2013 aufgefordert, innert angesetzter Frist allfällige Einwendungen gegen die Pflicht zur Bildung eines Einzelschiedsgerichts zu erheben, unter der Androhung, dass ansonsten Anerkennung dieser Pflicht angenommen würde (act. 11). Am 12. Juni 2013 liess die Gesuchsgegnerin durch ihren Rechtsvertreter folgenden Antrag stellen (act. 12):