"Es sei für das zwischen den Parteien anhängige ad hoc Schiedsverfahren mit Sitz in Zürich ein neuer Einzelschiedsrichter zu ernennen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Antragsgegnerin." 3. Mit Verfügung vom 6. Mai 2013 wurde der Gesuchstellerin Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 8'000.- angesetzt (act. 7). Nach dessen -3-