5. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an: - 15 - − die Vertreter des Gesuchstellers, zweifach für sich und zuhanden des Gesuchstellers, unter Beilage einer Kopie von act. 15 − die Vertreter der Gesuchsgegnerin, zweifach für sich und zuhanden der Gesuchsgegnerin − die Obergerichtskasse − Oberrichter Dr. F._____ Zürich, 24. Januar 2014 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Gürber versandt am: