Strittig ist, ob der geltend gemachte Anspruch von dieser Schiedsklausel erfasst wird bzw. ob der Gesuchsteller den geltend gemachten Schadenersatzanspruch auf den Konsortialvertrag vom 7. Dezember 1995 stützen kann. Es bestehen zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, dass der geltend gemachte Anspruch allenfalls nicht von der Schiedsklausel erfasst sein könnte. So ist insbesondere zutreffend, dass den Ziffern 1-5 des Konsortialvertrages keine direkte Verpflichtung der Gesuchsgegnerin entnommen werden kann (vgl. act. 4/4 S. 2 f.).