1.4. Unbestritten ist, dass es sich bei der Schiedsgerichtsvereinbarung in Anlage 3 zum Kaufvertrag (act. 4/1) um eine Schiedsvereinbarung im Sinne von Art. 178 IPRG handelt (Gesuchsteller: act. 1 S. 3 f. Rz. 3 ff.; Gesuchsgegnerin: act. 15 S. 5 Rz. 13 und Rz. 16). Das Bestehen einer Schiedsklausel kann damit ohne Weiteres bejaht werden. Strittig ist, ob der geltend gemachte Anspruch von dieser Schiedsklausel erfasst wird bzw. ob der Gesuchsteller den geltend gemachten Schadenersatzanspruch auf den Konsortialvertrag vom 7. Dezember 1995 stützen kann.