So wird geltend gemacht, eine derart weitgehende Kontrolle sei insbesondere problematisch, wo Ansprüche aus Konzernhaftung, Durchgriff oder Rechtsnachfolge geltend gemacht würden. Zudem sei eine solche Interpretation gefährlich, da der Ernennungsrichter geneigt sein bzw. sich gezwungen sehen könnte, eine Streitsache mehr als nur prima facie zu prüfen, weil gerade in Fällen des internationalen Wirtschaftsrechts in der Regel äusserst komplexe wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse bestünden, denen mit einer summarischen Prüfung normalerweise nicht beizukommen sei.