"1. Es sei das Gesuch des Gesuchstellers um Ernennung eines Obmanns vom 19. April 2013 in dem mit Einleitungsanzeige des Gesuchstellers vom 18. Dezember 2012 anhängig gemachten Schiedsverfahren zwischen den Parteien abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchstellers." 5. Das von der Gesuchsgegnerin bei der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich eingereichte Gesuch um Ablehnung von Rechtsanwalt Dr. C._____ wurde von der Verwaltungskommission mit Beschluss vom 17. Januar 2014 abgewiesen (Verfahren PG130004-O). II.