6. Schriftliche Mitteilung je gegen Empfangsschein an: − den Vertreter der Gesuchstellerin, zweifach für sich und zuhanden der Gesuchstellerin − den Vertreter der Gesuchsgegnerin 1, zweifach für sich und zuhanden der Gesuchsgegnerin 1, unter Beilage von act. 45 in Kopie − die Gesuchsgegnerin 2, unter Beilage von act. 45 in Kopie − die Obergerichtskasse