50.2 des "Part II - Special Conditions Section A" wiederholten) Verweis auf die ICC- Schiedsordnung aufzuheben bzw. zu ersetzen. Aus der Formulierung "The law governing the procedure and administration of any arbitration instituted pursuant to Clause 50 is stated in the Preamble" ergibt sich, dass zunächst das Schiedsgericht nach Ziff. 50.2 der FIDIC-Bestimmungen (und damit vorliegend gemäss der ICC-Schiedsordnung) einzusetzen ist, und hernach erst das in Ziff. 51.2 der Präambel genannte Recht zum Tragen kommen soll. Ob es überhaupt möglich und zulässig ist, dass ein nach den Regeln der ICC-Schiedsordnung eingesetztes - 18 -