Dieser Satz bedeutet, es werde Bezug genommen auf die FIDIC-Bestimmungen, und nicht, es werde auf die FIDIC-Bestimmungen verwiesen. Hinzu kommt, dass sich in "Part I - General Conditions" ein ausdrücklicher Verweis im eigentlichen Sinne auf die FIDIC-Bestimmungen findet (act. 2/1 S. 13) und es keinen Sinn ergeben würde, sowohl in der Präambel als auch in "Part I - General Conditions" auf die FIDIC-Bestimmungen zu verweisen.