In der Präambel wird nicht in dem Sinne auf die FIDIC-Bestimmungen verwiesen, dass diese integrierender Bestandteil der Präambel werden sollen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Einleitungssatzes der Präambel: "Reference is made to the Conditions of Contract for Electrical and Mechanical Works, Third Edition 1987, issued by the Federation Internationale des Ingénieurs-conseils (F.I.D.I.C)" (act. 2/1 S. 4). Dieser Satz bedeutet, es werde Bezug genommen auf die FIDIC-Bestimmungen, und nicht, es werde auf die FIDIC-Bestimmungen verwiesen.