50.2 der FIDIC-Bestimmungen abweichende Regelung treffen wollen, hätten sie Sub-Clause 50.2 des "Part II - Special Conditions Section A" unausgefüllt lassen können. Der Umstand, dass die Parteien in Sub-Clause 50.2 des "Part II - Special Conditions Section A" jedoch trotzdem den Verweis auf die ICC-Schieds- ordnung wiederholt hätten, könne nur als Bekräftigung ihres Willens ausgelegt werden, auch das ICC-Schiedsgericht zu wählen (act. 38 S. 6). Es sei gerichtsnotorisch, dass gerade in internationalen Verhältnissen oft ein Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz vereinbart werde und dessen Bestellung der ICC überlassen werde (act. 38 S. 7).