4. In ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2014 liess die Gesuchsgegnerin 1 ausführen, die Parteien hätten in Sub-Clause 50.2 des "Part II - Special Conditions Section A" vereinbart, "The rules of arbitration shall be those of the International Chamber of Commerce". Diese Bestimmung beziehe sich auf die Schiedsvereinbarung, welche in Ziff. 50 der FIDIC-Bestimmungen enthalten sei. Sie bestätige, dass die Einleitung und Administration des Schiedsgerichtsverfahrens ebenso wie die Bestellung des Schiedsgerichts gemäss den Regeln der Schiedsordnung der - 11 -