Im Weiteren beziehe sich Sub-Clause 50.2 des "Part II - Special Conditions Section A" nur auf "Arbitration", während Sub-Clause 50.2 der Präambel genauer und klarer sei (act. 31 S. 3). Schliesslich wäre es unlogisch, die ICC- Schiedsordnung für anwendbar zu erklären, wenn sich der Sitz des Schiedsgerichts in Zürich befinde. All dies bestätige die Ansicht der Gesuchstellerin, wonach die Parteien ausschliesslich "das Verfahren des Zivilprocessordnung" vereinbaren wollten. Sub-Clause 51.2 der Präambel gehe Sub-Clause 50.2 des "Part II - Special Conditions Section A" vor (act. 31 S. 4).